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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma wingaeb Susanne Tiedemann nachstehend Auftragnehmer genannt, übernimmt Aufträge zu folgenden Bedingungen:

1 Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Beratungs- und Serviceaufträge, soweit nicht schriftlich ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart werden.

1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Anerkennung durch den Auftragnehmer.

2 Abschluss und Umfang

2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Kostenvoranschläge werden gewissenhaft und möglichst genau erstellt. Sie sind jedoch unverbindlich.

2.2 Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers rechtsverbindlich. Nebenabreden und mündliche Erklärungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Schäden und Kosten, die durch eine fehlerhafte, ungenaue oder unvollständige Auftragserteilung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und müssen von diesem dem Auftragnehmer ersetzt werden.

2.3 Maßgebend für das Auftragsverhältnis ist neben diesen Geschäfts-bedingungen die schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich der darin aufgeführten Beschreibung der auszuführenden Arbeiten.

2.4 Für Schäden und Kosten, die bei der Bearbeitung durch vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material entstehen, haftet der Auftraggeber, es sei denn, er hat die Zustimmung des Auftragnehmers bei Auftragsvergabe zur Verwendung dieses Materials eingeholt.

3 Auftragserfüllung und Vertragsdauer

3.1 Für Fehler oder Terminüberschreitungen, die auf unvollständige oder mangelhafte Informationen oder Unterlagen ganz oder teilweise zurückgehen, ist jegliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

3.2 Ergeben sich bei Abstimmungsgesprächen, die vertraglich vereinbart sind, oder durch eine erforderlich werdende Fehlersuche Terminüberschreitungen, so können hieraus vom Auftraggeber keine Rechte hergeleitet werden. Das Gleiche gilt für sonstige Terminüberschreitungen, die durch Gründe bedingt sind, die nicht auf grobes Verschulden des Auftragnehmers oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

3.3 In Fällen sonstiger Terminüberschreitungen ist der Auftraggeber unter Ausschluss aller weitergehenden Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Auftragnehmer die zu erbringenden Leistungen nicht innerhalb einer angemessenen vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist erbracht hat.

3.4 Mehraufwendungen, die dem Auftragnehmer im Ergebnis von Abstimmungsgesprächen oder im Zusammenhang einer Fehlersuche bzw. Fehlerbereinigung entstehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

3.5 Soweit es sich nicht um die Durchführung einmaliger Arbeiten handelt, gilt ein Auftrag zur Durchführung wiederkehrender Arbeiten für die Dauer eines Jahres als abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils stillschweigend um ein halbes Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Auftragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn der Auftragnehmer eine Änderung der Auftragskonditionen bzw. Preislisten ankündigt. Der Auftragnehmer hat eine Änderung der Auftragskonditionen bzw. der Preislisten dem Auftraggeber mindestens einen Monat im voraus anzukündigen.

4 Nutzungsrechte

4.1 Sofern die Erstellung von Dokumenten oder Programmen Gegenstand des Auftrages ist, erhält der Auftraggeber die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte.

4.2 Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte, wie auch das Recht der Weiterverwertung am Markt der erstellten Dokumente und Programme beim Auftragnehmer. Dokumente und Schulungsunterlagen sind ausschließlich für die Mitarbeiter des Auftraggebers bestimmt. Die Verteilung, Zitierung und Vervielfältigung – auch auszugsweise – zum Zwecke der Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

4.3 Dokumente und Programme, die sich der Auftragnehmer aus eigenem Interesse zur Auftragserfüllung erstellt und die Produktcharakter haben, verbleiben mit allen Rechten beim Auftragnehmer.

5 Haftung

5.1 Der Auftragnehmer haftet nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.2 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für seine Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind, nur bei Vorsatz. Die eigene Haftung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und für den Auftragnehmer vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt in allen Fällen der Haftung unberührt.

5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Schaden unmittelbar nach Bekanntwerden dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, den Schaden sowie mögliche Folgeschäden und Folgekosten gering zu halten.

5.5 Soweit der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer für den Auftragnehmer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für ihn keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

5.6 Sieht sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen Leistungen behindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, ist dies dem Auftraggeber ebenfalls anzuzeigen.

6 Geheimhaltung und Datenschutz

6.1 Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und alle erlangten Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Auftragserfüllung zu verwenden. Der Auftragnehmer erwirbt keine Rechte an den in seinem Bereich verarbeiteten Daten.

6.2 Der Auftragnehmer ergreift alle erforderlichen technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen, um die Daten des Auftraggebers vor Verlust, Veränderung oder Kenntnisnahme unberechtigter Dritter zu schützen. Insbesondere dürfen Datenträger vom Auftraggeber nicht verändert oder gelöscht und außer zu Datensicherungszwecken nicht kopiert bzw. aus dem Datenverarbeitungsbereich entfernt werden, sofern das nicht vom Auftraggeber ausdrücklich festgelegt wurde. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich bei Störungen bei der Datenverarbeitung sowie bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten. Datenzugänge per Datenfernübertragung werden entsprechend des technischen Standes gesichert, protokolliert und auf Auffälligkeiten kontrolliert.

6.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die datenschutzgerechte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten und ist insofern dem Auftragnehmer gegenüber weisungsberechtigt. Die Rechte der Betroffenen auf Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung sind ausschließlich beim Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftragnehmer hat kein Auskunftsrecht gegenüber den Betroffenen. Der Auftragnehmer hält die vom Auftraggeber vorgesehenen Datensicherungsmaßnahmen, insbesondere die zur Identifikation der berechtigten Nutzer ein.

6.4 Auftragnehmer und Auftraggeber werden ihre Mitarbeiter und Dritte, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung eingesetzt werden, zur Vertraulichkeit verpflichten. Der Auftragnehmer setzt bei der Datenverarbeitung, Systemwartung und Anwenderbetreuung ausschließlich Personal ein, das zum Datenschutz geschult und gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet ist.

6.5 Soweit für den Auftraggeber gemäß §§ 4d, 4e BDSG Meldepflichten bestehen, hat er diesen gegenüber der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz nachzukommen. Nach einer Prüfung durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde beim Auftragnehmer wird der Prüfbericht dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

6.6 Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverhältnisse eingehen, insbesondere für die Beauftragung von Subunternehmen für Druckaufträge oder die Vernichtung von Fehldrucken etc., sofern die Unterauftragnehmer durch den Auftragnehmer wie in den vorstehend genannten Bedingungen zu Geheimhaltung und Datenschutz verpflichtet wurden und diese Bedingungen eingehalten werden.

6.7 Die vorstehend genannten Bedingungen gelten auch nach Auftragserfüllung fort.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu bezahlen.

7.2 Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher vom Auftragnehmer nicht anerkannter Gegenansprüche oder wegen Beanstandung von Lieferungen ist nicht zulässig, auch nicht die Aufrechnung mit solchen Ansprüchen. Hat der Auftraggeber mehrere Aufträge erteilt, so ist jeder Auftrag selbständig abzurechnen. Der Auftraggeber kann bei der Abrechnung eines Auftrages mit eventuellen Gegenforderungen aus anderen Aufträgen nur dann aufrechnen, wenn der Auftragnehmer dem zustimmt.

7.3 Rechnungen u. ä. sind innerhalb eines Monats nach Zugang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Einwendungen sind innerhalb dieser Zeit schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Zustimmung. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.

8 Salvatorische Klausel 

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt werden.

9 Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Berlin. Berlin, 1. Januar 2022